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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

I Unternehmer

1. Geltung

Die unter I. aufgeführten Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 I BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.

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2. Vertragsinhalt und Richtlinien

  1. Alle Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit. Es kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Anrechnung. Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen erlangen Gültigkeit durch schriftliche Bestätigung. Mit Erscheinen dieses Kataloges verlieren alle bisherigen Kataloge ihre Gültigkeit.
  2. Wir weisen alle Kunden und andere Anwender unserer Produkte ausdrücklich auf die Beachtung der Richtlinien der im jeweiligen Verwendungsland gültigen Gentechnik-Gesetze hin. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die aus etwaiger Nichtbeachtung entstanden sind.
  3. Unsere Produkte sind ausschließlich für den Laborgebrauch bestimmt. Sie sind nicht einzusetzen für die Verwendung im oder am Menschen. Sie sind auch nicht für diagnostische Zwecke geeignet, da sie hierfür weder geprüft noch vorgesehen sind.
  4. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer stillschweigend unsere Verkaufsbedingungen an. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten den Verkäufer nicht, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers, auch wenn die Bestellung des Käufers anders lautende Einschränkungen enthält.

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3. Lieferung

  1. Der Versand der bestellten Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Transportversicherungen gehen zu Lasten des Empfängers und erfolgen nur auf Anforderung.
  2. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
  3. Bei höherer Gewalt wird die Lieferungs- bzw. Abnahmefrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert; Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  4. Abbildungen sind für die Lieferung nicht verbindlich. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.
  5. Da bei Sonderanfertigungen wegen Ausfall durch Bruch die Herstellung von Mehrstücken erforderlich ist, sind unbeschädigt aus der Fabrikation anfallende Mehrstücke vom Besteller abzunehmen.
  6. Bei Lieferung von Chemikalien sind evtl. vom Herstellungswerk gegebene Vorschriften sowie die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen bei Verwendung oder Weitergabe zu beachten.
  7. Bei Bestellung von elektrischen Geräten ist die Angabe der Stromart und Spannung erforderlich.

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4. Preise und Zahlung

  1. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich netto, "ab Werk" zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport und Verpackung. Etwa notwendig werdende Preisänderungen bleiben vorbehalten.
  2. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung, bei Annahmeverzug zum Tage der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Rücksicht auf Mängelrügen 20 Tage nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Skonti sind in unserer Kalkulation nicht vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nicht zum Abzug. Reparaturen und Dienstleistungen sind sofort rein netto ohne Abzug zahlbar.
  3. Schecks und Akzepte werden nur zahlungshalber, letztere nur auf Grund besonderer Vereinbarungen, angenommen. Bei Wechseln können mindestens 2 % Zinsen über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden, zuzüglich Wechselspesen.
  4. Zahlungen an Angestellte oder Reisevertreter sind nur gültig, wenn diese zur Entgegennahme von Zahlungen schriftlich bevollmächtigt sind.
  5. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. Ist der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig, und der Verkäufer ist zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Verträgen verpflichtet. Der Verkäufer kann für noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Wechsel oder Schecks, Zahlungseinstellung, Konkurs sowie Nachsuchung eines Vergleichs seitens des Verkäufers. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung des Verkäufers ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Käufers ist nur statthaft, wenn es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt.

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5. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
  2. Be- und Verarbeitung von Vorbehaltswaren erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, so dass die neu entstandene Sache Eigentum des Verkäufers bleibt und als Vorbehaltsware zur Sicherung der Ansprüche des Verkäufers dient.
  3. Bei Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer gelten die Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB mit der Folge, dass das Miteigentum des Verkäufers an der neuen Sache nunmehr Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen ist.
  4. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren und der aus der Bearbeitung oder Verarbeitung entstehenden Sachen ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet. Bei Kreditverkäufen hat der Käufer mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt gem. Absatz 5. a) zu vereinbaren. Der Käufer tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche in voller Höhe mit allen Nebenrechten im Voraus sicherungshalber bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung an den Verkäufer ab. Dies gilt auch für Vorbehaltsware gemäß Absatz 5. b).
    Wird die Vorbehaltsware in das Grundstück eines Dritten oder in anderer Weise eingebaut, so tritt der Käufer den jeweils erstrangigen Teil seiner Werklohnforderung oder seiner Forderung aus sonstigen Rechtsgründen in Höhe des Rechnungswertes des Verkäufers für die Vorbehaltsware an diesen im Voraus ab.
    Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seines Kunden bekannt zu geben und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen die Kunden erforderlichen Auskünfte zu geben sowie die notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
  5. Dem Käufer ist Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung eines Pfändungsprotokolles sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes mit der gelieferten Ware anzuzeigen. Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
  6. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und dem Verkäufer auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrage hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gelten als an den Verkäufer abgetreten.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Käufers sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen.
    Bis zur Herausgabe hat der Käufer die unter Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Waren für diesen getrennt von anderen Waren zu lagern, als Eigentum (Miteigentum) des Verkäufers zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und dem Verkäufer ein Verzeichnis dessen Eigentums (Miteigentums) zu übergeben.
    Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren freihändig, ohne vorherige Fristsetzung zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Zurücknahme der Vorbehaltswaren erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere auf entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.

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6. Mängelrügen/Gewährleistung

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass diese seine nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Mängelansprüche für neu hergestellte Waren verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung beim Besteller.
  3. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, ist die Gewährleistung bei gebrauchten Waren ausgeschlossen.
  4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller, unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nachdem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse bestehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

    Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße oder unerlaubte Instandsetzungsarbeiten oder Veränderungen vorgenommen, so bestehen für diese und den daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

    Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  7. Mängel an Teillieferungen berechtigen nicht zu Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer erteilter aber noch nicht erledigter Aufträge.
  8. Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
  9. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelung der nachfolgenden Haftungsbeschränkung uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.
  10. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 bis 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
  11. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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7. Rücksendungen und Reparaturen

  1. Rücksendungen haben an die biostep GmbH, Service, Alte Stollberger Straße 13, 09387 Jahnsdorf zu erfolgen.
  2. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein, auf dem die RMA-Nummer angegeben ist, ein Dekontaminationsschein, die Kopie des Lieferscheines und der Rechnung beiliegt. Sollten die aufgeführten Unterlagen fehlen, wird die Sendung nicht angenommen bzw. kostenpflichtig zurückgeschickt. Unfrei eingehende Sendungen werden ebenfalls nicht angenommen. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf Gefahr des Käufers.
  3. Die RMA-Nummer erhält der Käufer auf schriftliche oder telefonische Anfrage bei der biostep GmbH, Service, Alte Stollberger Straße 13, 09387 Jahnsdorf. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Käufers.
  4. Ergibt sich bei einer zum Zweck der Beanstandung erfolgten Rücksendung von Waren, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, so ist der Verkäufer berechtigt, nicht nur die Kosten für den Versand, sondern auch eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Waren und Bearbeitungskosten zu berechnen.
  5. Reparaturen von gelieferten Geräten und Überprüfung von solchen Geräten insbesondere auf Grund gewährter Garantien erfolgen nur unter Vorlage der Garantieunterlagen und lückenloser Darstellung des Schadensfalles. Ob dies in eigener oder fremder Werkstatt geschieht, liegt im Ermessen des Verkäufers.
  6. Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so sind die Kosten für den Voranschlag im Falle der Nichtbestellung zu vergüten.
  7. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers.

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8. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich von Scheck- und Wechselklagen gilt der Hauptsitz des Verkäufers. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention.

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9. Schlussbestimmungen

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmungen.

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II Verbraucher

1. Geltung

Die unter II. aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich an unsere Kunden, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, das weder zu ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann (§ 13 BGB). Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Hiervon abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart sein.

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2. Vertragsinhalt und Richtlinien

  1. Alle Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit. Es kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Anrechnung. Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen erlangen Gültigkeit durch schriftliche Bestätigung. Mit Erscheinen dieses Kataloges verlieren alle bisherigen Kataloge ihre Gültigkeit.
  2. Wir weisen alle Kunden und andere Anwender unserer Produkte ausdrücklich auf die Beachtung der Richtlinien der im jeweiligen Verwendungsland gültigen Gentechnik-Gesetze hin. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die aus etwaiger Nichtbeachtung entstanden sind.
  3. Unsere Produkte sind ausschließlich für den Laborgebrauch bestimmt. Sie sind nicht einzusetzen für die Verwendung im oder am Menschen. Sie sind auch nicht für diagnostische Zwecke geeignet, da sie hierfür weder geprüft noch vorgesehen sind.
  4. Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer stillschweigend unsere Verkaufsbedingungen an. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten den Verkäufer nicht, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers, auch wenn die Bestellung des Käufers anders lautende Einschränkungen enthält.

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3. Lieferung

  1. Der Versand der bestellten Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Transportversicherungen gehen zu Lasten des Empfängers und erfolgen nur auf Anforderung.
  2. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
  3. Bei höherer Gewalt wird die Lieferungs- bzw. Abnahmefrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert; Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  4. Abbildungen sind für die Lieferung nicht verbindlich. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.
  5. Da bei Sonderanfertigungen wegen Ausfall durch Bruch die Herstellung von Mehrstücken erforderlich ist, sind unbeschädigt aus der Fabrikation anfallende Mehrstücke vom Besteller abzunehmen.
  6. Bei Lieferung von Chemikalien sind evtl. vom Herstellungswerk gegebene Vorschriften sowie die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen bei Verwendung oder Weitergabe zu beachten.
  7. Bei Bestellung von elektrischen Geräten ist die Angabe der Stromart und Spannung erforderlich.

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4. Preise und Zahlung

  1. Die Preise sind freibleibend und verstehen sich netto, "ab Werk" zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport und Verpackung. Etwa notwendig werdende Preisänderungen bleiben vorbehalten.
  2. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung, bei Annahmeverzug zum Tage der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist ohne Rücksicht auf Mängelrügen 20 Tage nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Skonti sind in unserer Kalkulation nicht vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nicht zum Abzug. Reparaturen und Dienstleistungen sind sofort rein netto ohne Abzug zahlbar.
  3. Schecks und Akzepte werden nur zahlungshalber, letztere nur auf Grund besonderer Vereinbarungen, angenommen. Bei Wechseln können mindestens 2% Zinsen über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden, zuzüglich Wechselspesen.
  4. Zahlungen an Angestellte oder Reisevertreter sind nur gültig, wenn diese zur Entgegennahme von Zahlungen schriftlich bevollmächtigt sind.
  5. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. Ist der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig, und der Verkäufer ist zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Verträgen verpflichtet. Der Verkäufer kann für noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Wechsel oder Schecks, Zahlungseinstellung, Konkurs sowie Nachsuchung eines Vergleichs seitens des Verkäufers. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung des Verkäufers ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Käufers ist nur statthaft, wenn es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt.

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5. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
  2. Be- und Verarbeitung von Vorbehaltswaren erfolgen unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, so dass die neu entstandene Sache Eigentum des Verkäufers bleibt und als Vorbehaltsware zur Sicherung der Ansprüche des Verkäufers dient.
  3. Bei Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer gelten die Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB mit der Folge, dass das Miteigentum des Verkäufers an der neuen Sache nunmehr Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen ist.
  4. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren und der aus der Bearbeitung oder Verarbeitung entstehenden Sachen ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet. Bei Kreditverkäufen hat der Käufer mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt gem. Absatz 5. a) zu vereinbaren. Der Käufer tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche in voller Höhe mit allen Nebenrechten im Voraus sicherungshalber bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung an den Verkäufer ab. Dies gilt auch für Vorbehaltsware gemäß Absatz 5. b).
    Wird die Vorbehaltsware in das Grundstück eines Dritten oder in anderer Weise eingebaut, so tritt der Käufer den jeweils erstrangigen Teil seiner Werklohnforderung oder seiner Forderung aus sonstigen Rechtsgründen in Höhe des Rechnungswertes des Verkäufers für die Vorbehaltsware an diesen im Voraus ab.
    Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seines Kunden bekannt zu geben und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen die Kunden erforderlichen Auskünfte zu geben sowie die notwendigen Unterlagen auszuhändigen.
  5. Dem Käufer ist Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung eines Pfändungsprotokolles sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes mit der gelieferten Ware anzuzeigen. Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
  6. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und dem Verkäufer auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrage hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gelten als an den Verkäufer abgetreten.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Käufers sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen.
    Bis zur Herausgabe hat der Käufer die unter Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Waren für diesen getrennt von anderen Waren zu lagern, als Eigentum (Miteigentum) des Verkäufers zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und dem Verkäufer ein Verzeichnis dessen Eigentums (Miteigentums) zu übergeben.
    Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren freihändig, ohne vorherige Fristsetzung zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Zurücknahme der Vorbehaltswaren erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere auf entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.

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6. Mängelrügen

  1. Offensichtliche Mängel sollen vom Besteller innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber gerügt werden. Die Versäumung dieser First hat für die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers jedoch keine Konsequenzen.
  2. Der Besteller wird darüber hinaus gebeten, Transportschäden sowohl dem Spediteur als auch dem Verkäufer gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Besteller eine Untersuchung auf Transportschäden, so geht dies nicht zu seinen Lasten.
  3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Sie sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung unerhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
  4. Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon berührt.
  5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen der nachfolgenden Haftungsbeschränkung uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung sowie Arglist, unserer gesetzlicher Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teil derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
  6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1-3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
  7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Anlieferung der Ware beim Besteller. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
  9. Eine Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit der Besteller eigenmächtig an der Ware Eingriffe vorgenommen hat. Mängel an Teillieferungen berechtigen nicht zur Annullierung des gesamten Auftrages oder anderer erteilter aber noch nicht erledigter Aufträge.

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7. Rücksendungen und Reparaturen

  1. Rücksendungen haben an die biostep GmbH, Service, Alte Stollberger Straße 13, 09387 Jahnsdorf zu erfolgen.
  2. Den Rücksendungen sollten ein Rücksendungsbegleitschein, auf dem die RMA-Nummer angegeben ist, ein Dekontaminationsschein, die Kopie des Lieferscheins und die Rechnung beigefügt werden.
  3. Die RMA-Nummer erhält der Käufer auf schriftliche oder telefonische Anfrage bei der biostep GmbH, Service, Alte Stollberger Straße 13, 09387 Jahnsdorf. Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Käufers.
  4. Ergibt sich bei einer zum Zweck der Beanstandung erfolgten Rücksendung von Waren, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, so ist der Verkäufer berechtigt, nicht nur die Kosten für den Versand, sondern auch eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Waren und Bearbeitungskosten zu berechnen.
  5. Reparaturen von gelieferten Geräten und Überprüfung von solchen Geräten insbesondere auf Grund gewährter Garantien erfolgen nur unter Vorlage der Garantieunterlagen und lückenloser Darstellung des Schadensfalles. Ob dies in eigener oder fremder Werkstatt geschieht, liegt im Ermessen des Verkäufers.
  6. Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so sind die Kosten für den Voranschlag im Falle der Nichtbestellung zu vergüten.
  7. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers.

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8. Sonstiges

  1. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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9. Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung
Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Ware widerrufen. Diese Widerrufsbelehrung übermitteln wir Ihnen nochmals gesondert in Textform. Die Frist beginnt am Tage, nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger, bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Ware nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c II BGB i.V.m. §§ 1 I, II, IV BGB – Info V sowie unsere Pflichten gemäß § 312 e I Satz 1 BGB i.V.m. § 3 BGB – Info V. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.

Der Widerruf ist zu richten an:
biostep GmbH
Meinersdorfer Straße 47 a
09387 Jahnsdorf
E-Mail: info@biostep.de
Fax: +49 3721 3905-28

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft nicht möglich gewesen wäre – oder die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt, oder wenn sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung

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